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Kutsche Gebäudetechnik
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KfW fördert Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen

Elektromobilität ist neben Bus, Bahn und Radverkehr ein wichtiger Baustein für nachhaltige Mobilitätslösungen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat daher die Förderung von Ladestationen im nicht öffentlichen Bereich beschlossen.

Das Ziel ist es, Privatpersonen zu motivieren, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen und hierfür eine ausreichende Ladeinfrastruktur im privaten Bereich zu schaffen. Dafür kündigte das BMVI zusammen mit der KfW Fördermittel in Höhe von insgesamt 200 Millionen Euro an.

MENNEKES INFOS ZUM FÖRDERPROGRAMM

Das Wichtigste zur Förderung für Ladeinfrastruktur in Kürze:

Welche Ladepunkte werden gefördert?

Nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden.

Wer kann gefördert werden?

Antragsteller können beispielsweise Privatpersonen, Wohnungseigentümer-Gemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger sein.

Wie hoch ist die Zuwendung?

Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt und erfolgt durch einen Investitionszuschuss.

Welche Ausgaben sind förderfähig?

Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland. Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden

  • Ladestation
  • Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen
  • Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
  • Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten)
  • Notwendige technische und bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt und am Gebäude
  • Notwendige Ertüchtigungs-/Modernisierungsmaßnahmen der Hauselektrik sowie der Telekommunikationsanbindung der Ladestation

Antragsverfahren

Anträge sind vor dem Kauf der Wallbox bei der KfW unter www.kfw.de/440-zuschussportal vorzulegen. Weitere Details zur Förderung und die genauen Bedingungen finden Sie unter www.kfw.de.

Nutzen Sie jetzt die Chance auf Förderung Ihrer Ladepunkte!

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